Die Zugehörigkeit zur KLJB wird begründet durch:
- die Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe im Offizialatsbezirk Oldenburg
- eine hauptamtliche Tätigkeit in der KLJB Landesstelle
- eine Präsidestätigkeit, die von beiderlei Geschlecht ausgeübt werden kann
- die Mitgliedschaft in einem Arbeitskreis im Offizialatsbezirk Oldenburg“ (Auszug aus der Satzung der KLJB im LV Oldenburg)
Jährlich sind die Ortsgruppenvorstände dazu aufgerufen, ihre aktuelle Mitgliederliste an die Landesstelle zu schicken. Derzeit (Stand 2025) sind über 4.400 Jugendliche bei der KLJB gemeldet. Alle Landjugendmitglieder, werden von ihrer Ortsgruppe mit vollständigen Daten bei der Landesstelle gemeldet.
