Mitgliedschaft

Die Zugehörigkeit zur KLJB wird begründet durch:

  • die Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe im Offizialatsbezirk Oldenburg
  • eine hauptamtliche Tätigkeit in der KLJB Landesstelle
  • eine Präsidestätigkeit, die von beiderlei Geschlecht ausgeübt werden kann
  • die Mitgliedschaft in eniem Arbeitskreis im Offizialatsbezirk Oldenburg“ (Auszug aus der Satzung der KLJB im LV Oldenburg)

Jährlich sind die Ortsgruppenvorstände dazu aufgerufen, ihre aktuelle Mitgliederliste an die Landesstelle zu schicken. Derzeit (Stand 2017) sind über 2.900 Jugendliche bei der KLJB gemeldet. Alle Landjugendmitglieder, die von ihrer Ortsgruppe mit vollständigen Daten bei der Landesstelle gemeldet sind, erhalten jährlich ihren Mitgliedsausweis persönlich zugestellt. Dieser Ausweis weist einerseits die Zugehörigkeit des Jugendlichen zur KLJB im LV Oldenburg nach, andererseits können die Landjugendlichen durch diesen Ausweis sowohl innerhalb des Verbandes als auch bei verschiedenen Kooperationspartnern der KLJB im LV Oldenburg mit diesem Ausweis Vergünstigungen erhalten.

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